Patienteninformation

 

Ablauf

Der Erstkontakt findet per Telefon statt. Es wird ein erster Sprechstundentermin mit (beiden) Eltern ausgemacht, bei dem das Kind / der / die Jugendliche meist noch nicht teilnimmt.

Es folgen weitere zwei bis fünf probatorische Termine mit einer ausführlichen Diagnostik und der Möglichkeit, sich kennen zu lernen, bevor vor allem über eine mögliche Psychotherapie einzeln oder in einer Gruppe entschieden wird. Sollte eine Psychotherapie nötig und möglich sein, sind in meiner Praxis wöchentliche Termine für die Kinder / die Jugendlichen in einer Gruppe vorgesehen, während die Bezugspersonen im Normalfall  alle 4 Wochen zum Gruppengespräch eingeladen werden.

Die Schweigepflicht für die gesamte Behandlung für die Kinder besteht auch gegenüber den Bezugspersonen (§ 11,4 Berufsordnung für Psychotherapeuten).

 

Kosten

Wenn die Chipkarte regelmäßig zu Beginn des Quartals zum Einlesen mitgebracht wird, werden die Kosten für die Behandlung vor dem Hintergrund meiner Kassenzulassung von der Krankenkasse übernommen.

 

Regeln

Wenn Menschen zusammen kommen, gelten meist bestimmte Regeln für den Umgang untereinander. So ist es auch in meiner Praxis. Folgende Regeln gelten für den Praxisablauf und die jeweilige Behandlung:

 

-         Jedes Lebewesen und alle Materialien in meiner Praxis sollen ganz bleiben.

-         Alle Materialien bleiben in der Praxis – es wird nichts verliehen.

-         Bezugspersonen sollen ihre Kinder pünktlich zu deren Terminen bringen und ggfs. auch wieder abholen.

-         Sollten meine Patienten einmal ihren Termin nicht einhalten können, müssen sie ihren Termin bis 48 Stunden vor dem Termin per Telefon oder E-mail absagen. Ansonsten muss ich ein Ausfallentgelt in Höhe von 60,-€ in Form einer Privatrechnung erheben.

-         Wer zweimal unentschuldigt nicht zu einem Termin erschienen ist, muss damit rechnen, dass die Psychotherapie von meiner Seite aus als abgebrochen bei der Krankenkasse gemeldet wird.

-         Wer seine Psychotherapie von sich aus vor Ablauf der genehmigten Stunden beenden möchte, muss noch zwei Termine vor einem einvernehmlichen Ende einhalten: einen Termin zur Klärung der Gründe und einen Termin zur Bilanzierung und Verabschiedung.

-         Für eventuelle Flecken, Schäden oder gar Verletzungen aus Therapiestunden mit Werk-, Bastel-, Tobe- oder Draußenanteil haften die Bezugspersonen meiner Patienten.

-         Bei Selbst- oder Eigengefährdung von Patienten oder Bezugspersonen muss mit einer Einweisung durch mich in das nächst zuständige Krankenhaus mit Psychiatrie gerechnet werden.